Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel

Gaststätte Schwering Facebook Gewinnspiele
 Ausrichter des Gewinnspiels ist die Gaststätte Schwering mit Sitz in Dömern 5 in 48691 Vreden. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Was kann man gewinnen?
 Sie haben durch Ihre Teilnahme die Möglichkeit, als Preis einen Gutschein in Höhe von 33,33 EURO zu gewinnen. Der Gutschein kann an einem Tag Ihrer Wahl eingelöst werden (Absprache mit der Gaststätte Schwering).

Wie kann man gewinnen?
 Sie nehmen teil, indem Sie den Beitrag auf Facebook mit „gefällt mir“ markieren und den Gewinnspielbeitrag mit den Namen der Person, die Sie mitnehmen wollen, kommentieren.

Wer darf teilnehmen?
 Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person ab einem Mindestalter von 18 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer darf nicht teilnehmen?
 Gaststätte Schwering behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Gaststätte Schwering behält sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Mitarbeiter von der Gaststätte Schwering sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an diesem Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wann findet das Gewinnspiel statt?
 Die Gewinnspielaktion startet mit der Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist zeitlich begrenzt.

Wann und wie wird ausgelost?
 Das Ende des Gewinnspiels wird rechtzeitig auf Facebook bekannt gegeben. Nach Beendigung der Aktion werden die Gewinner unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens ermittelt.

Wie erfährt man von dem Gewinn?
 Das Ergebnis der Auslosung wird am Tag des Gewinnspielendes auf Facebook veröffentlicht. Der Gewinner wird auf Facebook von der Gaststätte Schwering namentlich bekannt gegeben.

Wie erhält man den Gewinn?
 Nachdem der Gewinner bekanntgegeben wurde, wird er aufgefordert, sich mit der Gaststätte Schwering in Verbindung zu setzen und seine Kontaktadresse für die Übermittlung des Gewinns anzugeben. Nach Übermittlung der Daten kann eine Reservierung vereinbart werden.

Was passiert, wenn man sich nicht meldet?
 Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 3 Tagen bei der Gaststätte Schwering, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Tritt dieser Fall ein, wird aus allen gewinnberechtigten Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost. Das geschieht auch, wenn durch die Angabe falscher/fehlerhafter Daten bezüglich der Kontaktadresse die Zusendung des Gewinns nicht möglich sein sollte.

Datenschutzhinweise
 Sämtliche im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch die Gaststätte Schwering lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt.

Freistellung von Facebook
 Dieses Gewinnspiel wird durch die Gaststätte Schwering mit Sitz in Dömern 5 in 48691 Vreden durchgeführt. Facebook steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an die Gaststätte Schwering zu übermitteln.

Sonstiges
 Die Gaststätte Schwering behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (bspw. Hardware oder Software-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Die Gaststätte Schwering haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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